Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 10.09.2026. Gültig für die Nutzung der Plattform Shiftly.
1. Gegenstand
[Firmenwortlaut, z. B. Shiftly OG] („Shiftly") betreibt eine Online-Plattform, über die Betriebe des Gastgewerbes kurzfristige Schichten ausschreiben und Arbeitskräfte sich darauf bewerben können.
Shiftly ist Vermittler und wird nicht Arbeitgeber der vermittelten Personen. Ein allfälliges Arbeitsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Betrieb und der Arbeitskraft zustande. Shiftly ist an diesem Verhältnis nicht beteiligt und schuldet keine Arbeitsleistung.
2. Registrierung und Verifizierung
Die Nutzung setzt ein Konto voraus. Alle Angaben müssen richtig und vollständig sein. Betriebe weisen Firmenbuchnummer oder GISA-Zahl, Gewerbeberechtigung und die Identität der vertretungsbefugten Person nach. Erst nach abgeschlossener Verifizierung können Anzeigen veröffentlicht werden.
Arbeitskräfte können sich ab dem vollendeten 15. Lebensjahr registrieren. Bei Minderjährigen ist vor der ersten Bewerbung das Einverständnis der Erziehungsberechtigten nachzuweisen.
3. Entgelt
Für Arbeitsuchende ist die Nutzung von Shiftly unentgeltlich. Das gilt uneingeschränkt und dauerhaft; §§ 2 ff. AMFG lassen eine Kostenbeteiligung von Arbeitsuchenden nicht zu.
Betriebe schulden eine Erfolgsprovision von 15 % der vereinbarten Lohnsumme, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Die Provision entsteht erst mit der Bestätigung der tatsächlich geleisteten Stunden durch den Betrieb. Für nicht besetzte oder abgesagte Schichten fällt keine Provision an.
4. Pflichten des Betriebs
- Anmeldung der Arbeitskraft bei der ÖGK vor Arbeitsantritt, für jeden Einsatztag
- Einhaltung des anwendbaren Kollektivvertrags und der Arbeitszeitvorschriften
- Einhaltung der Schutzbestimmungen des KJBG bei Personen unter 18 Jahren sowie des Jugendschutzrechts beim Ausschank
- Pünktliche Auszahlung des in der Anzeige genannten Entgelts
- Wahrheitsgemäße Bestätigung der geleisteten Stunden
- Diskriminierungsfreie Formulierung der Anzeigen nach dem Gleichbehandlungsgesetz
5. Pflichten der Arbeitskraft
- Wahrheitsgemäße Angaben zu Qualifikationen und Verfügbarkeit
- Pünktliches Erscheinen zu zugesagten Einsätzen
- Absage über die Plattform, sobald absehbar ist, dass ein Einsatz nicht möglich ist
6. Absagen und Zuverlässigkeit
Absagen mit mindestens 24 Stunden Vorlauf bleiben ohne Folgen. Kurzfristige Absagen und Nichterscheinen wirken sich auf den Zuverlässigkeitswert aus, der über den Zugang zu Schichten mitentscheidet. Bei wiederholtem Nichterscheinen kann Shiftly die Sofortbuchung einschränken oder das Konto sperren.
Sagt ein Betrieb einen bereits zugesagten Einsatz kurzfristig ab, wirkt sich das entsprechend auf seinen Betriebswert aus.
7. Umgehungsverbot
Wird über Shiftly ein Kontakt hergestellt und innerhalb von sechs Monaten ein Einsatz an der Plattform vorbei abgewickelt, schuldet der Betrieb die Provision dennoch. Die Arbeitskraft trifft insoweit keine Zahlungspflicht.
8. Inhalte der Nutzerinnen und Nutzer
Anzeigen, Profile, Bewertungen und Vorstellungsvideos stammen von den Nutzerinnen und Nutzern. Shiftly darf Inhalte entfernen, die gegen Gesetze, insbesondere gegen das Gleichbehandlungsgesetz, oder gegen diese Bedingungen verstoßen. Bewertungen müssen sachlich sein und sich auf einen tatsächlich stattgefundenen Einsatz beziehen.
9. Haftung
Shiftly haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig; gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt der Ausschluss nicht für Personenschäden.
Shiftly schuldet keinen Vermittlungserfolg und haftet nicht für die Erfüllung des zwischen Betrieb und Arbeitskraft geschlossenen Vertrags, insbesondere nicht für die Zahlung des Entgelts, für Arbeitsunfälle oder für Schäden während des Einsatzes.
10. Kündigung
Das Konto kann jederzeit ohne Frist gelöscht werden. Bereits entstandene Provisionsansprüche bleiben davon unberührt. Shiftly kann Konten bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen sperren; die betroffene Person wird unter Angabe des Grundes informiert.
11. Änderungen
Änderungen dieser Bedingungen werden mindestens vier Wochen vor Wirksamwerden per E-Mail angekündigt. Widerspricht die Nutzerin oder der Nutzer nicht, gelten sie als angenommen; auf diese Wirkung wird in der Ankündigung hingewiesen.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Gegenüber Unternehmen ist das sachlich zuständige Gericht in Wien zuständig. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.